Fördermöglichkeiten durch den Chorverband Rheinland-Pfalz
Stand: 11.12.2023
Für förderwürdige Aktivitäten und Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 geplant sind, gelten neue Förderrichtlinien, die vom Präsidium des Chorverbandes Rheinland-Pfalz beschlossen wurden.
Das Antragsverfahren wird voll digital erfolgen; die entsprechenden Portale sind gerade in der Vorbereitung und werden ab 4.11.2023 verfügbar sein.
Hier finden Sie die Richtlinien zum Download: Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz
Hier geht's zu den Online-Formularen: WebApp mit Online-Formularen
Hier die wichtigsten Punkte aus den Förderrichtlinien:
- Es sind alle Mitgliedsorganisationen und Kreis-Chorverbände des Chorverbands Rheinland-Pfalz antragsberechtigt, die unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen: die Gemeinnützigkeit ist durch das Finanzamt anerkannt, der Mindestjahresbeitrag je aktivem Mitgleid beträgt 60 EUR.
- Die Anträge auf Förderung müssen grundsätzlich vor der Durchführung der Maßnahme/des Projekts gestellt werden. Es gelten keine starren Antragsfristen.
- Bei der Antragsstellung sind die zu erwartenden Ausgaben möglichst realistisch anzugeben. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben.
- Spätestens 8 Wochen nach Abschluss der Maßnahme/des Projekts soll die Abrechung vorgelegt werden. Dabei kann auf die Beigabe von Belegen verzichtet werden. Die Belege sind aber aufzubewahren.
- Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt frühestens nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen unnd grundsätzlich erst dann, wenn der Chorverband über die notwendigen Mittel verfügt.
- Die maximale Zuschusshöhe je Mitgliedsorganisation/Chorverein beträgt 5.000 EUR pro Jahr.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Förderwürdig sind folgende Maßnahmen/Projekte:
1. Chor-Coaching
- Beim Chor-Coaching handelt es sich um eine Aus- und Weiterbildungsmaßnahme für die Sängerinnen und Sänger eines Chors und deren Chorleitende.
- Pro Jahr mindestens 3 bis maximal 12 Stunden.
- Chor-Coaching durch die eigene Chorleitung werden nicht anerkannt.
- Förderfähig: Honorar des Dozenten
- Förderhöhe: maximal 75% des Honorars des Dozenten, jedoch maximal 50 EUR je Zeitstunde.
- Weitere wichtige Informationen sind im Anhang der Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.
2. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Dazu gehören Maßnahmen, die öffentlich, also auch für andere offen, sind, wie z.B. musikalische Workshops, Schulungen Chormanagement, Vorstands-Coaching.
- Zu den Anerkennungsfähigen Kosten gehören z.B. Honorare, Reise- und Verpflegungskosten für Dozenten/Referenten, Raumkosten, Kosten für Werbematerialien und Licht-/Ton- und Bühnentechnik und Kosten für Notenmaterial.
- Die Ausgaben müssen mindestens eine Höhe von 500 EUR haben.
- Förderhöhe: maximal 50% der anerkennungsfähigen Kosten und maximal 600 EUR.
- Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.
3. Konzertveranstaltungen/Veranstaltungen mit Konzertcharakter
- Dazu gehören Konzerte und Chorwettbewerbe, die von Chören veranstaltet werden sowie konzertante Veranstaltungen und Feedbacksingen, die von den Kreis-Chorverbänden veranstaltet werden.
- Zu den Anerkennungsfähigen Kosten gehören z.B. Honorare, Reise- und Verpflegungskosten für Solistenund Instrumentalisten oder Juroren, Raumkosten, Kosten für Werbematerialien und Licht-/Ton- und Bühnentechnik und ggf. Kosten für Notenmaterial.
- Die Mindesthöhe der Ausgaben richtet sich nach der Art der Veranstaltung. Sie beträgt z.B. bei Konzerten von Chören mindestens 2.000 EUR.
- Die Förderhöhe richtet sich ebenfalls nach der Art der Veranstaltung. Sie beträgt z.B. bei Konzerten von Chören max. 20% der anerkannten Ausgaben und maximal 2.500 EUR.
- Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.
4. Förderung der Kinder- und Jugendchorarbeit
- Kinder- und Jugendchöre aus Kreis-Ebene werden je Aktivitätsstunde (45 Minunten) bei Proben und Auftritten mit 50 EUR bezuschusst.
- Aktivitäten zur musikalischen Förderunge in Schulen (Chorklassen, Singpause etc.) werden mit max. 35% bezuschusst.
- Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.
5. Teilnahme am Leistungssingen und Chorwettbewerben
- Leistungssingen des Chorverbands Rheinland-Pfalz: finanzielle Förderung ohne besonderen Antrag. Die genauen Modalitäten und die Höhe der Förderung legt das Gesamtpräsidium jeweils fest.
- Landes-Chorwettbewerb: pauschale Förderung von 500 EUR.
- Deutscher Chorwettbewerb: Grundförderung von 500 EUR, zzgl. 30 EUR je Teilnehmendem, maximal jedoch 1.500 EUR.
- Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.
6. Instrumentenbeschaffung
- Dazu gehören Instrumente zur Durchführung der Proben- und Auftrittsarbeit.
- Förderhöhe: 50% des Kaufpreises und max. 150 EUR je Anschaffung und max. 300 EUR pro Jahr.
- Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.
7. Neugründungszuschuss
- Voraussetzungen: Anmeldung durch den zuständigen Kreis-Chorverband und Nachweis eines tragfähigen Konzepts für den neu gegründeten Chor
- Förderhöhe: 500 EUR. Nach einem Jahr muss ein Tätigkeitsnachweis des Chors vorgelegt werden.
- Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.
Anmerkung:
Da die Homepage des CV-RLP gerade überarbeitet wird, kann es sein, dass die Verlinkungen nicht mehr funktionieren. Bitte geben Sie uns in diesem Fall eine kurze Rückmeldung, damit wir diese neu einpflegen können.