Personenbezogene Ehrungen werden seit dem 1. November 2019 über die Online-Verbandsverwaltung IntelliVerband (https://mein.cv-rlp.de) beantragt (ohne Formular).
Sollte in absoluten Ausnahmefällen eine Online-Antragstellung für den Verein nicht möglich sein, steht Ihnen der Kreis-Chorverband Mayen bei anstehenden Fragen gerne beratend zur Verfügung und kann die Ehrung in IntelliVerband erfassen. Verwenden Sie dann bitte die entsprechenden PDF-Formulare.
Anträge auf Vereins-/Chorehrungen sind ausschließlich über ein entsprechendes Formular zu beantragen, das ausgefüllt an den zuständigen Kreis-Chorverband geschickt werden muss.
Beim Kreis-Chorverband Mayen bearbeitet der Ehrenvorsitzende Peter Weiler diese Anträge. Kontaktdaten hier
Die für die Anträge notwendigen Formulare finde Sie auf der Homepage des Chorverbands Rheinland-Pfalz auf der Seite "Service" in der Rubrik "Ehrungswesen" unter https://www.cv-rlp.de/ehrungswesen/.
Alle Anträgen müssen 8 Wochen vor dem Ehrungstermin gestellt werden.
Chor- bzw. vereinsbezogene Ehrungen werden von Repräsentanten des Vorstandes des Chorverbands Rheinland-Pfalz e.V. vorgenommen. Sängerinnen und Sänger werden in der Regel durch Vorstandsmitglieder des Kreis-Chorverbands geehrt. Die Ehrung von fördernden Mitgliedern für langjährige Treue verbleibt ohne vorgegebene Form in der Kompetenz der einzelnen Mitgliedsvereine.
Vorschläge zur Würdigung einer Person mit einer staatlichen Auszeichnung sind an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier zu richten.
Im Einzelnen sind folgende Ehrungen möglich:
• Ehrungen für Chöre/Chorvereine bei echten Jubiläen (25, 50, 75, 100, 125 Jahre usw.)
• Ehrungen für Kinder- und Jugendchöre (10, 15 und 20 Jahre)
• Ehrungen für langjährige Vorstandsmitglieder (25, 40 und 50 Jahre Vorstandstätigkeit)
• Ehrungen für Sängerjubilare (Kinder und Jugendliche bis 26 Jahre für 5, 10 und 20 Jahre Singetätigkeit)
• Ehrungen für Sängerjubilare (Sängerinnen und Sänger für 25, 40, 50, 60, 65, 70 und 75 Jahre Singetätigkeit)
• Ehrungen für Chorleiter/innen (25, 40, 50 und 60 Jahre Chorleitertätigkeit bzw. 10 Jahre Chorleitertätigkeit im Kinder- oder Jugendchor)
• Ehrungen für Vize-Chorleiter/innen (25, 40, 50 und 60 Jahre Vizechorleitertätigkeit)
• Personenbezogene Ehrungen durch den Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. wie Ehrennadel für besondere Verdienste, Leo-Petri-Preis, Hilger-Schallehn-Preis und Rudolf-Desch-Preis
• Ehrungen durch staatliche Gremien wie die Verleihung der Zelter-Plakette, Verleihung des Wappenschildes des Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, weitere Auszeichnungen des Landes Rheinland-Pfalz und der Bundesrepublik Deutschland